AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Aufnahmevertrag mit der Pension Nickel in Alsbach-Hähnlein

Stand Januar 2021


I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension Nickel.


II. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

Reservierungen sind elektronisch über die Online- und Mobile-Kanäle der Pension oder über Dritte/Vermittler (z.B. Online-Buchungsportale) möglich. Darüber hinaus sind Reservierungen telefonisch, per E-Mail oder persönlich möglich. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

Mit der Reservierung eines Pensionszimmers bietet die Pension den Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Der Gast / Kunde erhält eine Reservierungs- bzw. Buchungsnummer, dadurch kommt der Beherbergungsvertrag zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und die Pension erst dann verbindlich, wenn der Gast nicht binnen 5 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ausdrücklich widerspricht. Dies gilt nur dann, wenn die Reservierungsbestätigung einen ausdrücklichen Hinweis darauf enthält, dass im Falle der vorgenannten Fristversäumnis der abweichende Inhalt der Reservierungsbestätigung wirksamer Vertragsbestandteil wird.

Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus der Aufnahmevertrag.

Die Pension haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche der Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung der Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, wenn das Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Pension rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Alle Ansprüche gegen das Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab der gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in drei Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.


III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde/Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.

Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer. Die Pension behält sich das Recht vor, nach Ablauf oder bei Stornierung der Reservierung, die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabesätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich die Pension vor, die Preise entsprechend anzupassen. Übernachtungspreise werden pro Zimmer pro Nacht ausgewiesen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um zehn Prozent, anheben.

Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension der zustimmt.

Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegenüber der Pension ist nicht zulässig. Das Pension ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Kunde/Gast bei der Abtretung/ der Verkauf gegenüber der Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.

Sämtliche Forderungen der Pension werden bei Abreise des Gastes fällig und sind, soweit nicht anders vereinbart, vor Ort zu erfüllen. Gültige Zahlungsmittel für Pensionsübernachtungen sind die auf der Website der Pension angegebenen Zahlungsmethoden in der Landeswährung der Pension. Die Abgabe von Dienstleistungen auf später zu bezahlenden Rechnungen ist nicht möglich.

Für eine gültige Reservierung muss zum Zeitpunkt der Buchung eine gültige Kreditkarte durch den Gast oder eine auf den elektronischen Verkaufskanälen der Pension angebotene alternatives Zahlungsmittel angegeben werden. Die Pension hat das Recht, diese Angaben umgehend auf Ihre Gültigkeit zu prüfen und eine Vor-Autorisierung auf die angegebene Kreditkarte bzw. das alternative Zahlungsmittel vorzunehmen. Mit der Vorabautorisierung wird der verfügbare Rahmen der (Kredit)Karte bzw. des alternativen Zahlungsmittels um den entsprechenden Betrag vorübergehend verringert, d.h. der entsprechende Betrag wird „reserviert“. Die Belastung der Kreditkarte bzw. des alternativen Zahlungsmittels erfolgt nachgelagert spätestens am Tag der Abreise mit der vollen Übernachtungsbetrag zzgl. etwaigen Nebenleistungen.

Die Pension ist berechtigt, von der bei der Reservierung angegebenen Kreditkarte bzw. der angegebenen alternativen Zahlungsmittel auch alle Beträge abzubuchen, die der Gast/Kunde der Pension für offene Positionen wie Hinzubuchungen und/oder Inanspruchnahme weiterer Services oder sonstiger Nutzungen oder seines Verhaltens schuldet.

Im Falle einer Frühbucherrate wird der volle Betrag des Aufenthaltes bereits zum Zeitpunkt der Buchung von der angegebenen Kreditkarte der Gastes bzw. der gewählten alternativen Zahlungsmittel abgebucht. Frühbucherreservierungen sind grundsätzlich nicht stornierbar, nicht umbuchbar und nicht erstattungsfähig. Ist eine Belastung der Kreditkarte nicht möglich, behält sich das Pension das Recht vor, die getätigte Reservierung zu stornieren. Damit erlischt das Anrecht auf die Nutzung des Zimmers durch den Gast.

Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen acht Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar. Das Pension ist berechtigt auflaufende Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von fünf Prozent über der jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Pension der eines höheren Schadens vorbehalten.

Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern.


IV. Rücktritt der Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nichtanreise)

Ein Rücktritt der Kunden/Gastes von der mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen der Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihm zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

Sofern zwischen der Pension und der Kunden/Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht der Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall der Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihm zu vertretene Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, entstehen folgende Stornierungskosten bis 24 Stunden vor Anreise kostenfrei, bei einer stornierbaren Rate: kostenfrei stornier und umbuchbar und danach 90 %.

Bei Stornierungen, die kürzer als 24 Stunden vor der Anreisetermin vorgenommen werden, werden 90% der Kosten der Aufenthalts einbehalten oder in Rechnung gestellt. Für Umbuchungen, die weniger als 24 Stunden vor dem Anreisetermin vorgenommen werden, wird – sofern für die gewünschten alternativen Aufenthaltstermine entsprechende Verfügbarkeiten auf Seiten der Pension bestehen, wird ohne Gebühr umgebucht. Sollten die tagesaktuellen Raten der Pension für die neuen Aufenthaltstermine höher sein als zu den ursprünglichen Terminen, hat der Gast die Ratendifferenz zu zahlen. Sollten keine Verfügbarkeiten zu den gewünschten alternativen Aufenthaltsterminen vorhanden sein, ist eine Umbuchung nicht möglich.

Die Reservierung einer nicht stornierbaren Rate, die als solche in der Beschreibung oder den Bedingungen gekennzeichnet ist, ist nicht kostenfrei stornier- oder umbuchbar. Bei Stornierungen oder Nichterscheinen (No Show) des Gasts wird der Gesamtbetrag der Aufenthaltes einbehalten.

Wir empfehlen Ihnen bei Buchung den Abschluss einer Pension-Rücktrittskosten-Versicherung.


V. Rücktritt der Pension

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht der Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; – Zimmer oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person der Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; – die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies der Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist; – ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch der Kunden auf Schadensersatz.


VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen der Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

Der Gast ist verpflichtet, im Rahmen der Meldegesetzes seine persönlichen Daten sowie melderechtrelevante Zusatzinformationen wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 100% der vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche der Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt.


VII. Haftung der Pension

Die Vertragspartner der Pension bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften der Pensionier gegenüber in vollem Umfang für die durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden.

Wird der Pensionier durch höhere Gewalt, Krankheit, Streik o.ä. in der Erfüllung seiner Leistung behindert, so kann hieraus keine Schadenspflicht abgeleitet werde. Die Pension wird sich um Unterbringung in einer anderen Pension bemühen.

Soweit der Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf der Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer! Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor für eine Sonderreinigung € 150.- in Rechnung zu stellen.

Mit der Reservierung eines Zimmers kann der Gast die ausgewiesenen öffentlichen Bereiche, wie bspw. Garten, Terrasse nutzen. Die Pension behält sich das Recht vor die öffentlichen Bereiche ohne Vorankündigung, kurzfristig zu sperren. In einem Falle der Nicht-Verfügbarkeit eines öffentlichen Bereiches hat der Gast keinen Anspruch auf teilweisen oder vollen Ersatz seiner Zahlung für die Übernachtungsleistung. Die öffentlichen Bereiche gelten demzufolge nicht als Bestandteil der geschlossenen Beherbergungsvertrages für das gebuchte Pensionszimmer.


VIII. Allgemeine Bestimmungen

Touristische Informationen und Auskünfte aller Art werden von der Pension nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr. Personenbezogene Daten fallen grundsätzlich in das Datenschutzgesetz, hier erteilt die Pension keinerlei Auskunft.

Fundsachen (liegengebliebene Gegenstände) werden nur auf Anfrage und per Nachnahme zugesandt. Die Pension verpflichtet sich zu einer 4-monatigen Aufbewahrung. Nach diesem Zeitpunktwerden die Gegenstände verwertet.

Hausrecht: Das Pension behält sich das Recht vor, Gäste der Hauses zu verweisen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Weisungen der Mitarbeiter keine Folge leisten, sich diskriminierend äußern, andere Gäste belästigen oder gefährden.


IX. Schlussbestimmungen

Diese AGB enthalten sämtliche Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sämtliche nach diesen AGB abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Schriftform, sofern dies nicht ausdrücklich anders bestimmt ist. Die Pension ist berechtigt, sämtliche Rechte oder Ansprüche auf Dritte zu übertragen. Die Pension ist berechtigt, Pflichten aus und im Zusammenhang mit der den AGBs durch Dritte erbringen zu lassen.


Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension

Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung der § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension. Das Pension ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Gasts zu klagen.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung der UN-Kaufrechts und der Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast/Kunden sind unwirksam.

Die Pension Nickel wird nicht an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren nach §36 VSBG teilnehmen.